Wer arbeitet in der Unternehmensberatung

Unter dem Begriff Unternehmensberatung versteht man generell, wie der Name schon sagt, die Beratung oder das Consulting eines Unternehmens in verschiedenen Bereichen. Da die in der Unternehmensberatung tätigen Personen einen Dienst am Kunden durchführen, handelt es sich dabei um ein Dienstleistungsunternehmen bzw. einzelne Dienstleister, die meist freiberuflich arbeiten. Ein Freiberufler, der Unternehmensberatung anbietet, unterliegt in Deutschland nicht der Gewerbeordnung, sondern gehört laut § 18 (1) EStG zu den Katalogberufen, genauso wie etwa Ärzte, Rechtsanwälte, Übersetzer und andere. In der Unternehmensberatung sind in der Regel ausgebildete staatliche Betriebswirte tätig, jedoch arbeiten dort auch einige “schwarze Schafe”, die ihre Tätigkeit unter dem Status der Unternehmensberatung ausführen, jedoch verdeckt für ein Versicherungsunternehmen oder ähnliches tätig sind und versuchen dessen Leistungen an den Mann bzw. an das Unternehmen zu bringen.

Wenn man die Ausbildung zu einer Tätigkeit in der Branche der Unternehmensberatung aus akademischer Sicht betrachtet, ist es notwendig, dass der Unternehmensberater in spe ein wirtschaftswissenschaftliches Hochschulstudium oder ein anderes Hochschulstudium (hier häufig Mathematik, Physik, Psychologie und Medizin) zusammen mit einem zusätzlichen BWL-Studium vorweisen kann. Ebenfalls vonnöten sind drei Jahre Berufserfahrung bzw. Arbeit als Junior Consultant in einer Unternehmensberatung. In der Unternehmensberatung arbeiten häufig auch Quereinsteiger, die durch langjährige Berufserfahrung in ihrem Fachbereich, die Befähigung zur Unternehmensberatung erlangen. Ein Unternehmensberater, der 150 Tage im Jahr beratend tätig ist und mindestens 30 Stunden an Fortbildung im Jahr vorweisen kann, gilt als hauptsächlich in der Unternehmensberatung tätig. Um sich von den “schwarzen Schafen” innerhalb dieses Gewerbes abzugrenzen, unterwerfen sich viele in der Unternehmensberatung Tätige einem “Code of Ethics” (Berufs- und Ehrenkodex), mit dem sie sich den Grundsätzen der Unabhängigkeit, Objektivität, Kompetenz und Vertraulichkeit innerhalb des Bereichs der Unternehmensberatung unterwerfen.