Weiterbildungsoffensive
· Der Arbeitgeber erhält bei Kurzarbeit nach dem neuen §421t Abs. 1 Nr. 1 SGB III auf Antrag
50% der von ihm allein zu tragenden Beiträge zur Sozialversicherung in pauschalierter Form erstattet
· Die Sozialversicherungsbeiträge können dem Arbeitgeber nach §421t Abs. 1 Nr. 2 SGB III für den jeweiligen Kalendermonat in voller Höheerstattet werden, wenn der zeitliche Umfang der Qualifizierungsmaßnahme eines betroffenen Arbeitnehmers mindestens 50% der Ausfallzeit beträgt
· Darüber hinaus übernimmt die Bundesagentur für Arbeit je nach Unternehmensgröße 60%- 80% der Weiterbildungs-kostenWeiterbildungsoffensive II
· Voraussetzung ist ,dass das Bildungsangebot durch die Bundesagentur für Arbeit ebenso wie die einzelne Bildungsmaßnahme bildungsfähig sind. Die PMI GmbH und dessen Angebot entspricht den allgemeinen Anerkennungs-und Zulassungsverordnung Weiterbildung der Bundesagentur für Arbeit.
· Voraussetzung ist ,dass die Bildungsmaßnahme auf die konkreten Bedürfnisse des Mitarbeiters und des Unternehmens abgestimmt ist