Analytische Psychologie im Coaching

Nach seiner Trennung von Sigmund Freud begründete Carl Gustav Jung 1913 die psychotherapeutische und psychologische Schule der analytischen Psychologie, welche auch unter der Bezeichnung komplexe Psychologie bekannt ist und oft Anwednung in Bereichen des Coachings findet.Vertreter in Deutschland sind: die deutsche Gesellschaft füranalytische Psychologie (DGAP), die C.G. Jung-Gesellschaften (Köln,Stuttgart, Hannover, München, Ulm, Freiburg) und die C. G.Jung-Institute (Berlin, Stuttgart, München). International wird die analytische Psychologie durch die International Association for Analytical Psychology vertreten.

Die analytische Psychologie (A.P.) hat sich aus der von Carl Gustav Jung entwickeltenTiefenpsychologie heraus entwickelt. Sie ist heutzutage in Deutschland eine anerkannte Form der Psychotherapie und ist auch im Psychotherapeutengesetz niedergelegt. Aus diesem Grund kann man in Deutschland eine Therapie bei einem A. P. Therapeuten von der Krankenkasse bezahlen lassen. Da es sich hier um eine tiefenpsychologisch fundierte Therapieform handelt, kann die Therapie 20 – 100 Stunden mit einer Häufigkeit von 1 – 2 Mal pro Woche stattfinden. Wird diese Methode als analytische Psychotherapie eingesetzt, wird sie bis zu einem Umfang von 80 – 300 Stunden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Gibt es in speziellen Einzelfällen eine entsprechende Begründung, so ist es auch möglich, die Anzahl der Stunden zu überschreiten. Es kommt allerdings auch häufig vor, dass Patienten die Therapie nach Abschluss der Kassenzahlungen privat weiterfinanzieren, um persönliche Entwicklungsziele zuverwirklichen.

Unter dem Sammelbegriff “Psychodynamische Psychotherapie” werden andere tiefenpsychologische Ansätze und die analytische Psychotherapie vom wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie zusammengefasst. Die wissenschaftliche Basis dieser Verfahren wird anerkannt. Im Unterschied zur Psychoanalyse lässt sich für denTeilbereich der analytischen Psychologie jedoch kein wissenschaftlicher Nachweis für deren Wirkung bei seelischen Erkrankungen erbringen.