Schon in Artikel 33 der Satzung der Vereinten Nationen aus dem Jahr 1945 ist die
Mediation, die Vermittlung als eine Möglichkeit der Konfliktlösung durch einen nicht am
Streit beteiligten Dritten im Völkerrecht vorgesehen. Vor allen in familienrechtlichen Streitigkeiten stellt die Mediation seit jeher ein wichtiges Instrument zur Streitschlichtung dar. Nicht selten erlaubt so die Mediation überhaupt erst
die gerichtlich notwendige Auseinandersetzung eines Paares oder einer Familie.
Schon in den 90er Jahren wurde in den Ländergesetzen das obligatorische Einschalten einer Schlichtungsstelle für bestimmte Fälle festgeschrieben. Danach müssen Streitparteien zunächst eine unabhängige, außergerichtliche Schlichtungsstelle aufsuchen und das dort vorgesehene Verfahren durchlaufen. Erst danach steht der Weg vor die Gerichte offen. Vor allen in den letzten Jahren rückt aber die Mediation als solche sowohl in der juristischen Ausbildung als auch in der juristischen Praxis wieder in den Focus von Betroffenen wie Anwendern. Schon im juristischen Vorbereitungsdienst- dem Referendariat- werden Kurse zur Einführung in die Mediation angeboten. Gerade auch Gerichte legen immer größeren Wert darauf, im Verfahren Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten mit hoher Sozialkompetenz und dem Gefühl für das zwischen den Zeilen stehende gegenüber zu treten. Der überwiegende Teil der Gerichte strebt schon heute eine Streitbeilegung im Mediationsverfahren an und bildet hierfür eigens Richterinnen und Richter aus, die diese Fälle aus dem eigentlichen gerichtlichen Verfahren heraus betreuen und zu einem für beide Seiten akzeptablen Ergebnis hin führen. Die Erfahrungen aus den
letzten drei Jahren zeigen dabei, dass sich überraschend viele Fälle für das
Mediationsverfahren eignen. Schon springen einige Rechtschutzversicherungen auf und bieten Sonderkonditionen an, wenn sich Versicherte zur Streitbeilegung auf das Mediationsverfahren einlassen.
Autor: Rechtsanwältin Antje Schaarschmidt