Der Begriff “Mediation”

Der Begriff “Mediation” ist lateinischen Ursprungs und heißt so viel wie Vermittlung.
Wortstamm verwandt mit “medius” bzw. “Mediat” beschreibt dieser Begriff immer wieder die Mitte zwischen zwei Ansichten, Parteien, Völkern oder Ländern. Im Mediationsverfahren selbst treffen sich die streitenden Parteien und legen einem
Dritten ihre Ansichten dar. In einem Gespräch zwischen den Parteien wird, moderiert durch den unabhängigen Dritten, eine gemeinsam tragbare Lösung gesucht. Der Dritteder Mediator- spricht für keine der Parteien und bezieht nicht Stellung für eine der beiden Seiten. Er steht außerhalb des Kreises der Streitenden und ihres Streitfalles, beobachtet unabhängig und nicht betroffen die Positionen und ist dadurch imstande, sachlich und ohne jede Parteilichkeit Vorschläge zur Streitbeilegung zu unterbreiten. Die Entscheidungen in der Sache selbst treffen allein die Parteien, nicht der Mediator. Tatsächlich erfolgen Mediationsgespräche an einem Tisch, an dem alle Platz nehmen. Schon dieses Bild, die Gesprächsumgebung soll also vermitteln, dass man gewillt und imstande ist, gemeinsam eine Lösung zu finden. Diese Lösung erfolgt auf der Grundlage beiderseitiger Kompromisse, die ein ausgewogenes Aufeinanderzugehen ermöglichen und beide Seiten in ihrem Standpunkt ernst nehmen. In den letzten Jahren etablierte sich die Mediation mehr und mehr zum rechtspolitischen Instrument der Streitbeilegung, insbesondere im außergerichtlichen- aber auch im gerichtlichen Bereich.

Autor: Rechtsanwältin Antje Schaarschmidt