für die Absolventen, die ihre Tätigkeit auf die psychotherapeutische Behandlung von Patienten erweitern möchten, ist eine staatliche Prüfung vorgeschrieben. Die Prüfung erstreckt sich auf die Gebiete Psychiatrie, Psychopathologie, Psychosomatik und Berufsrecht und berechtigt zur Ausübung der Heilkunde im Fachbereich der Psychotherapie. Auch für Inhaber der Erlaubnis nach dem HPG ist es durchaus vorteilhaft , die Berufsbezeichnung "Psychologischer Coach mit staatlicher Zulassung zur Psychotherapie" zu führen.
Für weitere Fragen zum Thema Coaching können Sie sich auch gerne an unser kompetentes Team wenden.